
Die rechtsgültigen Publikationen der ZPZ erfolgen im "Digitalen Amtsblatt Schweiz" sowie im "Amtsblatt des Kantons Zürich" unter ePublikationen.ch. Diese sind einsehbar unter nachfolgendem Link:
Regionaler Richtplan Zimmerberg, Teilrevision 2024, Öffentliche Auflage, Bezirk Horgen
Mit Beschluss vom 6. Februar 2025 hat der Vorstand der ZPZ die Vorlage Regionaler Richtplan Zimmerberg, Teilrevision 2024, zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.
Angaben zur Auflage
Während der Auflage (vgl. Frist) kann jedermann zum Entwurf Regionaler Richtplan Zimmerberg, Teilrevision 2024, Einwendungen erheben. Einwendungen haben einen genau bezeichneten Antrag zu enthalten. Die Dokumente zum Entwurf der Vorlage Regionaler Richtplan Zimmerberg, Teilrevision 2024, können während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeinde Thalwil, Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil, oder auf der Webseite der ZPZ unter www.zpz.ch (Amtliche Publikationen) eingesehen werden
Rechtliche Hinweise
Gegenstand der öffentlichen Auflage und damit für Einwendungen sind nur jene Teilkapitel, in denen Änderungen vorgenommen werden. Einwendungen sind innerhalb der 60-tägigen Auflagefrist (Datum des Poststempels) einzureichen an: Sekretariat ZPZ, c/o Gemeinde Thalwil, Postfach, Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 22.04.2025
Kontaktstelle:
Sekretariat Züricher Planungsgruppe Zimmerberg
c/o Gemeinde Thalwil
Dorfstrasse 10
8800 Thalwil